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Welcher Pachtzins ist angemessen?

Mein Grund, mein Preis? Weit gefehlt. Verpächter können lediglich einen angemessenen Pachtzins verlangen.


Dieses Mal widme ich mich den Besonderheiten von Landpachtverträgen. Aber was ist überhaupt ein Landpachtvertrag? Dieser liegt vor, wenn ein Grundstück oder auch eine Fischzucht zum Zweck der landwirtschaftlichen Nutzung entgeltlich überlassen wird. Im Gegensatz zu herkömmlichen Pachtverträgen unterliegen Landpachtverträge besonderen Schutzbestimmungen des Landpachtgesetzes (LPG), dessen Regelungen zwingend eingehalten werden müssen.


Besonders relevant ist hier die Höhe des Pachtzinses: Wer denkt, dass der Eigentümer den Pachtpreis nach seinem Gutdünken frei bestimmen kann, der irrt. Das LPG schreibt vor, dass Landverpächter die Höhe des Pachtzinses mit dem Pächter nicht willkürlich vereinbaren können, sondern dieser angemessen sein muss. Was als angemessen erachtet wird, beurteilen die Gerichte im Einzelfall, denn das LPG legt lediglich die Kriterien dafür fest und enthält keine Angaben zur Berechnung des angemessenen Pachtzinses. So sind die Kriterien wie etwa die Art und die Beschaffenheit der Pacht oder sogar der Wert der beiderseits beigestellten Anlagen und Betriebsmittel maßgebend.


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Mein Grund, mein Preis? Weit gefehlt. Verpächter können lediglich einen angemessenen Pachtzins verlangen.

Als Grundsatz für die Angemessenheit gilt jedoch eine faire Verteilung der mit der Bewirtschaftung verbundenen Erträgen, Kosten und Risiken. Der Landpächter muss für die von ihm erbrachten Leistungen angemessen entlohnt werden, sprich es muss ihm nach Abzug des Pachtzinses vom Ertrag ein Gewinn übrigbleiben. Auch eine vereinbarte Wertanpassung des Pachtzinses kann nicht dazu führen, dass die Bewirtschaftung zulasten des Pächters erfolgt.


Ist der zu entrichtende Pachtzins so hoch, dass er den erzielbaren Ertrag übersteigt oder er vom angemessenen Pachtzins um mehr als die Hälfte abweicht, kann der Pächter auf Antrag beim Gericht die Minderung des Pachtzinses begehren. Der vom Gericht festgesetzte Pachtzins gilt jedoch nicht rückwirkend, da das Landpachtgesetz keine Handhabe für ein Rückersatzbegehren bietet.



"Der Abschluss eines Landpachtvertrags kann für beide Vertragsparteien weitreichende Folgen haben."


Es lohnt sich folglich, Landpachtverträge von einem darauf spezialisierten Anwalt prüfen oder gleich verfassen zu lassen. Kontaktieren Sie mich gerne hier für ein kostenloses Erstgespräch!


 

Dieser Artikel erschien am 5.5.2022 auf topagrar.at


In der neuen Kolumne „Recht und Rat“ beantwortet Rechtsanwalt Dr. Levente B. Nagy Fragen rund um das Thema Agrarrecht. Er will Ihnen helfen, Rechtsfehler zu vermeiden und gibt Ihnen juristische Tipps mit an die Hand.

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