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Hinweisgeberschutz

Gestaltung am Tablet

Das HinweisgeberInnenSchutzGesetz (HSchG) ist in Österreich am 25.02.2023 in Kraft getreten.

 

Den HinweisgeberInnen stehen drei Möglichkeiten offen - unter Schutz des Gesetzes - Misstände zu melden:

  1. intern, über ein Meldesystem (falls implementiert) bzw. direkt an Reporting- oder Compliance Officer bzw. Ombudsmann

  2. extern, an die zuständige Behörde (z.B Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung, Bundeswettbewerbsbehörde, Finanzmarktaufsichtsbehörde)

  3. öffentlich, d.h. Hinweis wird direkt an Medien abgegeben (z.B Briefkasten auf der Website vom Standard)

Je nach Anzahl der Mitarbeiter eines Unternehmens, gibt es folgende gesetzliche Übergangsfristen bezüglich Einrichtung eines internen Meldesystems:

  • bis zum 25.08.2023, für Unternehmen mit 250 oder mehr Mitarbeitern

  • bis zum 17.12.2023, für Unterhehmen mit 50 bis 249 Mitarbeiter

Wir bieten one-stop-shop Services bezüglich Implementierung und Betrieb eines internen Meldesystems:

  • Evaluierung und Konzeptionierung

  • Beratung bezüglich passender Lösung für das Unternehmen

  • Unterstützung bei System-Auswahl

  • System-Einrichtung sowohl technisch als auch organisatorisch

  • Unternehmens-Verhaltenskodex Erstellung bzw. -Anpassung

  • Erstellung einer Whistleblowing-Richtlinie

  • Erstellung von Schulungsunterlagen und Durchführung von Schulungen bezüglich des Whistleblowing-Systems des Unternehmens

  • Bearbeitung der Meldungen vom Eingang bis zur Erstellung von Handelsempfehlungen an das Management

  • Jahresbericht an das Management 

  • Gebündelte Expertise bezüglich Compliance sowie rechtlicher Beratung bezüglich HSchG sowie Arbeit-, Kartell-, Datenschutz-, und Vergaberecht

  • Zusätzlich und optional, juristische, forensische und Compliance Unterstützung bei Internen Untersuchungen

  • Für Konzerne, Betreuung in mehreren Sprachen (Deutsch, Englisch, Kroatisch, Rumänisch, Slowenisch, Ungarisch)

Gesetzgebung

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Kontaktieren Sie uns bezüglich Evaluierung, Implementierung bzw. laufendem Betrieb eines Meldesystems. Unsere Experten beraten und unterstützen Sie sehr gern!

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